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Wohn- und Geschäftshaus an der Konstabler Wache von Wilhelm Berentzen 1956-1957
Schon der Generalfluchtlinienplan für die Frankfurter Innenstadt von 1948 sah vor, inmitten der massiv kriegszerstörten Altstadt und als Pendent zur erheblich vergrößerten Hauptwache einen neuen Hauptplatz nordöstlich der Fahrgasse zu errichten, dessen Name von der einstmals an dieser Stelle stehenden Konstabler Wache hergeleitet wurde. Östlich dieses groß dimensionierten, rechteckigen Platzes, der zugleich als wichtigster unterirdischer Knotenpunkt des Frankfurter Nahverkehrs fungiert, wurde mit der heutigen Konrad-Adenauer- bzw. Kurt-Schumacher-Straße ein breiter Straßendurchbruch in Nord-Süd-Richtung ebenfalls gänzlich neu angelegt.Im Zuge dieser städtebaulichen Neustrukturierung auf Kosten teilweise noch vorhandener Bausubstanz entstand 1956-57 auf dem Eckgrundstück an der Kurt Schumacher Straße und Zeil ein fünf- bzw. sechsgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, das, jenseits dieser Nord-Süd-Verbindung, den östlichen Abschluss des neu angelegten Platzes an der Konstabler Wache bildet.
Entwurfsverfasser war der Ingenieur und Architekt Wilhelm Berentzen (1898-1984), von dem u.a. das viel beachtete Junior-Haus am Kaiserplatz (1951, Kulturdenkmal) und das sogenannte Nitribitt-Haus in der Stiftstraße (1955-56, Kulturdenkmal) stammen. An der Konstabler Wache entwarf Berentzen für den Schuh-Großhändler Heinrich Pöhlmann (Pöhlmann GmbH & Co. KG., Fürth) einen Verkaufsladen mit durchlaufender Schaufensterfront im Erdgeschoss sowie Lager- bzw. Werkstatträumen im Keller. In den Obergeschossen des Wohn- und Geschäftshauses befinden sich Appartements. Der Gesamtbaukörper beschreibt eine L-Form, mit dem sechsgeschossigen Hauptbau an der Kurt-Schumacher-Straße sowie einem kürzeren, ein Geschoss niedrigeren Flügel an der Zeil, der leicht versetzt angeordnet ist. Die durchlaufenden Schaufensteranlagen mit Kragdach zur Kurt-Schumacher-Straße, die strenge Gliederung der Hauptfassade durch das Raster der Appartement-Loggien sowie die Verwendung einer hochwertigen Fassadenverkleidung aus Naturstein sind typische Merkmale der Architektur Berentzens. Die modernen Ein- und Zwei-Zimmer-Appartements, deren Grundrisse platzsparend ineinander verzahnt sind, wurden von dem Architekten mit einer seinerzeit ungewöhnlich gehobenen Ausstattung wie Aufzug, Müllschluckanlage und elektrischer Gegensprechanlage konzipiert. Der Zugang erfolgt über Laubengänge an der Rückseite. Besonders markant ausgebildet ist die turmartig wirkende Gebäudeecke, deren steinverkleideten Wände lediglich durch die Okuli der Treppenhausfenster durchbrochen werden.
Die Erdgeschosszone mit den zur Zeil stärker zurückversetzten Schaufenstern ist heute weitgehend verändert (neuer U-Bahn-Zugang in der Ecke). Beeinträchtigend wirken auch die neu eingesetzten Kunststoffenster mit zu breiten Profilen und vom Ursprungsentwurf abweichender Unterteilung sowie die heute zu mächtige Dachtraufe. Abgesehen von diesen, großenteils reversiblen, Veränderungen ist der Gesamteindruck weitgehend unverändert.
Denkmalbegründung
Das 1956-57 errichtete Wohn- und Geschäftshaus Kurt-Schumacher-Straße 34/Zeil 47 ist ein wichtiges Zeugnis der Frankfurter Nachkriegsgeschichte und Nachkriegsarchitektur. Die großzügigen Ladenräume und Schaufensteranlagen sowie die auf neue Bedingungen einer modernen Arbeitswelt reagierenden Kleinappartements mit hohem Wohnkomfort in verkehrsgünstiger Lage stehen exemplarisch für den in Frankfurt besonders früh einsetzenden Aufschwung der Wirtschaftswunderjahre. Städtebaulich fungiert das Gebäude als Platzkante und die Umgebungsbebauung in das Straßengefüge einbindender Gegenpol zum auf der anderen Seite der Konstabler Wache liegenden Bienenkorb-Hochhaus (1954 von Johannes Krahn, Kulturdenkmal). Seinen eingangs genannten Entwürfen vergleichbar gelang Wilhelm Berentzen auch mit dem Wohn- und Geschäftshaus an der Konstabler Wache eine höchst individuelle Entwurfslösung, deren architektonische Qualität und städtebauliche Prägnanz herausragt. Das Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 34/Zeil 47 erfüllt die Kriterien eines Kulturdenkmals gem. §2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen, künstlerischen und historischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |