Ansicht von Südosten (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
Ansicht von Westen (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
Ansicht von Südwesten (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Niederrad
  • Hahnstraße 30
  • Hahnstraße 32
Bürohaus
Flur: 16
Flurstück: 62/1

Bürohaus der Planungsgemeinschaft V. Seidel und E. Jaklics von 1986-87

Geschichte

Ab Mitte der 1980er Jahre wurde das ursprüngliche Konzept der Bürostadt Niederrad, ein von orthogonal angeordneten Hochhäusern und zugehörigen Flachbauten sowie Hochhausscheiben mit großzügigen Grünflächen geprägter Stadtraum, verlassen. Das Büroviertel wurde durch Neubauten, die als Solitäre einen stärker individuellen Charakter erhielten, sukzessive weiterentwickelt. 1985 entwarf die Planungsgemeinschaft V. Seidel und E. Jaklics aus Taunusstein gemeinsam mit der Philipp Holzmann AG als Generalunternehmer das 1987 fertiggestellte Gebäude für die Köllmann Industrial Development Gewerbebauträger GmbH. Das Haus diente in den vergangenen Jahrzehnten als Bürogebäude für wechselnde Mieter.

Beschreibung

Das Bürohaus stellt sich als eine Assemblage unterschiedlicher, in der Höhe gestaffelter Baukörper in Stahlbeton-Skelettbauweise dar. Im Zentrum steht ein 14-geschossiger und im Grundriss längsrechteckiger Kernbau, an den im Nordwesten sowie im Südosten zwei siebengeschossige Seitenflügel anschließen. Die Seitenflügel sind mittig um 45° abgewinkelt und stirnseitig fünfgeschossig zurückgestuft. Markant laufen dort mittig die mit ihrer Verglasung bauplastisch hervortretenden Treppenhäuser die Kubatur entlang. An der Nordost- sowie der Südwestecke liegen die beiden Haupteingänge, ebenfalls um 45° abgewinkelt. Sie sind als Galerien mit gläsernem Tonnengewölbe gestaltet und werden im Erdgeschoss von eingeschossigen Baukörpern mit dunkler Spiegelverglasung umschlossen.

Die Fassaden des Gebäudekomplexes kombinieren eine großflächige Spiegelverglasung mit einer klassischen Lochfassade. Der kantige Hochbau wird durch verglaste Eckkuben aufgebrochen und durch die schräg gestellten und abgekanteten Seitenflügel umstanden. Dadurch entsteht eine dynamische Großform mit unterschiedlichen Materialien: sandsteinfarbene Betonplatten und dunkles Spiegelglas kommen zum Einsatz. Diese Kombination findet sich bereits wenige Jahre zuvor beim Torhaus der Frankfurter Messe von Oswald Mathias Ungers aus den Jahren 1983-84. Daneben findet sich auf dem Messegelände die ebenfalls von Ungers geschaffene „Galleria“ (1980-83), eine tonnengewölbte, vollverglaste Halle, die in den Galerien der Haupteingänge des Bürohauses an der Hahnstraße eine Rezeption im Kleinen findet.

Die in die Empfangsbereiche laufenden gläsernen Bogendächer der repräsentativen Galerien sind seitlich mit einer dunkel getönten Spiegelverglasung versehen, die den Raum optisch größer erscheinen lassen. Im Innern bestechen vor allem die Foyers im Erdgeschoss durch ihre und kontrastreiche und wertige Innenausstattung aus Marmor und Echtholzvertäfelung, während die Normalgeschosse die schlichte Büronutzung aufnehmen.

Veränderungen

Das Gebäude hat im Laufe der Jahrzehnte äußerlich keinerlei Veränderungen erfahren.

Begründung

Als exemplarisches Beispiel für die historische städtebauliche Neuausrichtung der Bürostadt Niederrad setzt das Bürohaus an der Hahnstraße als Solitär neue Maßstäbe. Seine expliziten Reminiszenzen an die Postmoderne sowie seine dynamisch bewegte Kubatur heben das Gebäude von seiner Nachbarbebauung ab. Die Kombination unterschiedlicher Materialen und Farben sowie variierenden Oberflächen heben es aus der Menge der Bürobauten heraus.

Das Bürohaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.

Literatur

Schembs, Hans Otto: Das Werden der Bürostadt Niederrad. Die monofunktionale Stadt II. In: Bartetzko, Dieter (Hrsg.): Sprung in die Moderne. Frankfurt am Main, die Stadt der 50er Jahre. Frankfurt/New York 1994, S. 136-141.

Hero, Caroline: Die „Bürostadt Niederrad“. (Notizen zum Denkmalschutz; 18), Frankfurt/M 2019.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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