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Einfaches Fachwerkgebäude des 19. Jahrhunderts an ortsgeschichtlich bedeutsamer Stelle, mit für die Zeit typischem Fachwerkgefüge aus zweitverwendetem Holz. Das Gebäude wurde als Nachfolger der ehemaligen, die Messeler Straße überspannenden Zollstation, die Frankfurter Pforte, errichtet. Die Bezeichnung Schreiberpforte erinnert an die hier wohnenden beiden Zollschreiber.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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