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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Ferdinand-Dirichs-Straße 7
Flur: 38
Flurstück: 52/4

Repräsentatives Einfamilienwohnhaus um 1908.

Konzipiert als Teil eines Doppelwohnhauses reiht sich der um 1908 errichtete zweigeschossige Bau in die qualitätvolle Architektur des südwestlichen Abschnittes der Ferdinand-Dirichs-Straße ein, die vor dem ersten Weltkrieg mit insgesamt drei großformatigen Gebäuden dieser Art besetzt wurde. Sie zählen zu den charakteristischen Bautypen der heute als Gesamtanlage ausgewiesenen Bebauung im Bereich Diezer Straße und Parkstraße.

Wie in weiten Teilen der Areals ist auch für das Wohnhaus Ferdinand-Dirichs-Str. 7 die Urheberschaft der Bauunternehmer Johann Georg und David Brötz nachweisbar, die nach 1900 zahlreiche erworbene und bebaute Grundstücke südwestlich des Limburger Stadtzentrums nach ihrer Fertigstellung gewinnbringend weiter veräußerten.

Die äußeren Gestalt des Gebäudes lässt die in der zeitgenössischen Architektur vorherrschende Stilvielfalt erahnen. Entgegen der benachbarten, von Reformarchitektur und Heimatstil geprägten Doppelhäuser Nrn. 1/3 und 11/13 zeigt sich das Wohnhaus Nr. 7 in der Ausführung jedoch etwas konservativer und mit seiner auffälligen, als polygonaler Risalit mit abgewalmter Dachhaube ausgeführten Nordostecke dem Historismus des ausgehenden 19. Jahrhunderts verpflichtet. Dachlandschaft, Lichtöffnungen und Zuwegung weitgehend ungestört. Lediglich an der rückseitigen Westfassade Störung durch Ausbau der Veranda zum Wintergarten. Auf dieser Seite dafür, ebenso wie im Mansardgeschoss die bauzeitlichen Sprossenfenster erhalten. Des Weiteren partiell zeittypische Gestaltung mit gradlinigem Sichtfachwerk am Obergeschoss der Westseite und dem schmalen Vorbau der Nordseite. Ein ähnlich dem Doppelwohnhaus Nr. 1-3 gestaltetes Rankgitter an der Ostfassade inzwischen abgängig. Der Fassadenputz mehrfach erneuert.

Im Inneren ist die bauzeitliche Raumstruktur bemerkenswerterweise noch weitestgehend erhalten. Die durch historisches Planmaterial belegte zeittypische Raumaufteilung mit großzügigem Wohn- bzw. Essbereich und Salon im Erdgeschoss ist sehr gut nachvollziehbar. Außerdem erhalten sind zahlreiche originale Holzeinbauten, darunter Türen (z.T. mit rautenförmigen Glaseinfassungen), Türrahmen, Decken- und Wandgestaltungen, sowie bauzeitliche Boden- und Wandbeläge (Parkett, Fliesen in Bad und WC, Zementfliesen im Eingangsflur), ebenso wie die dekorative einläufige Treppe mit ornamental geschnitzten Pfosten und filigranem Metalldekor im Geländer.

Mit der überkommenen wandfesten Ausstattung dokumentiert das Gebäude eindrucksvoll den gediegen repräsentativen Charakter der Wohnwelten der oberen Mittelschicht in der prosperierenden zentrumsnahen Peripherie Limburgs zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Es ist aus baugeschichtlichen und künstlerischen Gründen gem. § 2 Abs. 1. als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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