Südseite des Mitteltrakts mit Hörsaalvorbau (Foto: Ralf Dorn)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Hochschulstraße 10
Vorbauten des Robert-Piloty-Bau
Flur: 3
Flurstück: 77/4

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

1938 erhielt der Fachbereich für Anorganische und Physikalische Chemie einen Neubau am Rand des Herrngartens durch den Architekten und TH-Rektor Karl Lieser. Die Fertigstellung des Baues erfolgte 1942.

Das 111 m lange Gebäude besitzt einen E-förmigem Grundriss und nach Osten gerichtete Höfe. Es wurde dreigeschossig und mit niedrigen Walm- und Satteldächern ausgeführt. Der Mittelflügel weist westlich wie östlich die Haupteingänge hinter dreibogigen Loggien auf. Zweiarmige Treppen erschließen die Obergeschosse des Mitteltrakts. Im Souterrain liegen an einem Mittelgang zwei kleine Vorlesungsräume, darüber liegt der sich über das Haupt- und erste Obergeschoss sich erstreckende große Hörsaal. Die Lage der Hörsäle zeichnet sich am Außenbau durch Vorsprünge mit Steininkrustationen ab, Sie sind durch die Köpfe berühmter Wissenschaftler der anorganischen und physikalischen Chemie geschmückt. Die Köpfe an der Nord- und Südseite des Hörsaaltrakts stammen von dem Bildhauer Fritz Schwarzbeck (1902-1989). Der dunkle Basalttuff und der rote Sandstein dieser Wände heben sich deutlich von dem ansonsten weiß verputzten Gebäude ab, das mit Fensteröffnungen aus schwarzem Basalt versehen wurde.

Das Gebäude war bis 2004 nach dem Chemie-Professor Eduard Zintl benannt und wurde nach Abschluss seiner Renovierung umbenannt in Robert-Piloty-Gebäude.

Die Vorbauten am Mitteltrakt des Robert-Piloty-Baus stehen aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen als Sachteile unter Denkmalschutz


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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