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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Gallusviertel
  • Mainzer Landstraße 86
  • Mainzer Landstraße 88
Doppelhaus
Flur: 218
Flurstück: 10/1, 11/4

Gründerzeitliches Doppelhaus von 1885 des Architekten Franz von Hoven.

Geschichtliche Informationen

Bis weit in das 19. Jahrhundert diente die Mainzer Landstraße dem Fernverkehr nach Mainz sowie der landwirtschaftlichen Erschließung des Umlands. Mit der Entstehung von Güter- und Hauptbahnhof in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wuchs die Bedeutung des Gallusviertels. Das erhaltene gründerzeitliche Wohnhaus entstand 1885. Nr. 88 stammt nachweislich von dem renommierten Frankfurter Architekten Franz von Hoven (1842-1924) und wurde für G. von Kramer errichtet. Die Haushälfte Nr. 86 stammt ebenfalls von ihm.

Beschreibung und Analyse

Die zweieinhalbgeschossige Straßenfront des Doppelhauses Nr. 86/88 sitzt auf einem hüfthohen Gebäudesockel und weist typische Elemente der Neorenaissance auf. Es handelt sich um Ziegelbauten mit Sandsteingliederungen. Mittig sitzende, risalitartig vorspringende Hauseingänge mit Eckrustizierung und Kopfskulpturen im Schlusstein führen in das Hochparterre. Außen- bzw. innen liegende Treppenaufgänge erschließen das Gebäude, welches ehemals wohl von zwei dreiseitigen Erkern mit Ecksäulchen begleitet wurde. Der linke ist erhalten, der rechte wurde durch ein großes hochrechteckiges Fenster ersetzt. Die Gebäudeecken sind durch eine Eckrustizierung betont, die sich im ersten Stock fortsetzen. Im risalitartigen Vorsprung des Stockwerks und in der Achse der Hauseingänge sitzen hochrechteckige Fenster mit dreieckiger Verdachung. Der linke Erker endet als Balkon mit Tür- und Fensteröffnungen und einem gesprengten Giebel als Verdachung. Die rechte Seite erhielt einen Balkon. Das zweite, durch ein Konsolgesims abgetrennte Stockwerk ist als Mezzanin ausgebildet und weist kleine hochrechteckige Fenster in den Achsen der Untergeschosse auf. Das Dach ist als Walmdach ausgeführt und erhielt Fenstergauben. Die Mittelachse schließt am Dachansatz mit einem Schmuckgiebel ab.

Störungen und Veränderungen

Substanzveränderungen betreffen die farbige Fassung des Doppelhauses, Teile des Dachwerks sowie sämtliche Türen und Fenster, die frühestens aus der Nachkriegszeit stammen. Der Erker der Hausnummer 86 ging möglicherweise durch Kriegseinwirkung verloren. Der Verbreiterung der Mainzer Landstraße für den Verkehr sind die kleinen Vorgärten und Außentreppen zum Opfer gefallen.

Begründung

Die zweieinhalbgeschossige, repräsentative Gründerzeitarchitektur des Doppelhauses in Renaissanceformen dokumentiert die Entwicklungsgeschichte der Mainzer Landstraße und des Gallusviertels in unmittelbarer Bahnhofsnähe im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Das Gebäude steht aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen gem. § 2 Abs. 1 HDSchG unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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