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Gründerzeitliches Doppelhaus des Architekten Adolf Heinrich von Renfer von 1897.
Geschichtliche Informationen
Bis weit in das 19. Jahrhundert diente die Mainzer Landstraße dem Fernverkehr nach Mainz sowie der landwirtschaftlichen Erschließung des Umlands. Es entstanden einzelne Fabriken und Wohnhäuser im heutigen Stadtteil Gallus. Mit der Entstehung von Güter- und Hauptbahnhof in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wuchs die Bedeutung des Gallusviertels. Das gründerzeitliche Doppelhaus Nr. 94/96 entstand 1897 und wurde von Adolf Heinrich von Renfer (1877-unbek.) entworfen.
Beschreibung und Analyse
Doppelhaus Nr. 94/96 zeigt den Entwicklungssprung im Wohnungsbau der späten 1890er Jahre hin zu einer viergeschossigen Bebauung. Mittig gesetzte Hauseingänge führen in das Hochparterre, das sich durch ein kräftiges Gesims vom hüfthohen Gebäudesockel absetzt. Einfach profilierte Fensterlaibungen rahmen die zwei hochrechteckigen Fenster jeder Haushälfte. Ein schlichtes Gesims trennt das Hochparterre vom 1. OG. Die vier hochrechteckigen Fenster bilden neue, vom darunter liegenden Geschoss unabhängige Fensterachsen aus. Schlicht profilierte Fensterlaibungen ruhen auf flachen Brüstungszonen und enden in dreieckigen Fensterverdachungen. Die Stockwerkshöhen nehmen geschossweise ab. Im 2. OG setzen die schlicht profilierten Fenster direkt auf dem Gesims auf. Volutenkonsolen tragen die segmentbogigen Fensterverdachungen. Das nachfolgende 3. OG erhielt kein Gesims. Die schlichten Fensterprofile erhielten lediglich gerade Verdachungen. Das Hauptgesims führt in ein Attikageschoss mit kleinen Doppelfenstern und abschließendem Dachgebälk. Das traufenständige Satteldach erhielt aufgrund des T-förmigen Gebäudegrundrisses rückwärtig ein orthogonal anstoßendes Walmdach.
Störungen und Veränderungen jüngster Zeit
Substanzveränderungen betreffen die farbige Fassung der Bauten, Teile der Dächer sowie sämtliche Türen und Fenster, die frühestens aus der Nachkriegszeit stammen. Der Verbreiterung der Mainzer Landstraße für den Verkehr sind die kleinen Vorgärten und Außentreppen zum Opfer gefallen.
Begründung
Das gründerzeitliche Gebäude Nr. 94/96 dokumentiert die Entwicklungsgeschichte der Mainzer Landstraße und des Gallusviertels in unmittelbarer Bahnhofsnähe im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Zugleich zeigt sich an ihm der Entwicklungsschritt von einer zweieinhalbgeschossigen, repräsentativen Baukunst in Renaissanceformen hin zu stark vereinfachten, viereinhalbgeschossigen Wohnbauten. Es dokumentiert das starke Anwachsen des Wohnungsbedarfs im Zeitalter der Hochindustrialisierung zwischen 1880 und 1900 sowie den daraus resultierenden baulichen Auswirkungen. Das Gebäude steht aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen gem. § 2 Abs. 1 HDSchG unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |