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Durch einen westwärts zur Lahn abfallenden Bergausläufer 1890-91 fast geradlinig mit hufeisenförmigem Querschnitt (Länge 282 m) gebrochen: Nordfassade aus Naturstein mit bossiertem Bogen und gestuftem Abschluss aus Rundbogenfries bzw. Zinnen.; Inschrift "1890"; rechts flankierendes Tunnelhaus einbezogen. Schlichtere Südfassade auf der Talseite mit gestuftem Anschluss, auf Bergseite mit schräger Böschungsmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |