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Leicht konvexe Tunnelröhre von 1860-62 durch den weit westwärts ins Lahnknie vorgeschobenen Ausläufer des Birkenkopfs (Läng 495 m) für doppelgleisigen Verkehr. Nordfassade völlig modernisiert. Südfassade aus Sandstein mit oberem Abschluss aus gestuftem Bogenfries und Zinnenbrüstung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |