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Zweiseithof von 1716/1717(d)
Der an der Ulmer Straße (ehem. Dorfstraße) liegende, ortsbildprägende Zweiseithof wurde 1716-1717 in der Zeit der Neubesiedlung Daubhausens durch die Hugenotten errichtet.
Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und Teilunterkellerung weist im Obergeschoss ein dreizoniges, aufwendig gestaltetes Eichenfachwerk mit Mannfiguren, profilierten Hölzern und geschwungenen, zum Teil genasten Fußstreben auf. Das Sparrendach mit liegendem Stuhl wurde mit dem ortstypischen Krüppelwalm ausgebildet.
Die traufständige Scheune schließt den Hof nach Norden ab. Das Erdgeschoss ist ebenfalls massiv, zum Teil noch aus Bruchstein gemauert, das Obergeschoss und die Tordurchfahrt sind als einfache Fachwerkkonstruktion mit doppelt geschweiften Streben über dem Tor gestaltet.
Trotz verschiedener Erweiterungs- und Umbauten (wie u.a. der straßenseitige Ladeneinbau im Erdgeschoss) bezeugt die Hofanlage die typisch ländliche Bebauung des späten 17. bzw. frühen 18. Jahrhunderts. Aufgrund der für einen Hugenottenort, dessen Bauformen meist schlicht und ohne Zierformen bestimmt sind, ungewöhnlich aufwendigen Gestaltung und der ortsbildprägenden Wirkung Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen nach § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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