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Wohn- und Geschäftshaus nach dem Entwurf von Heinz Kühn (Planung 1954/55, Bauzeit 1955/56)
Entstehungsgeschichte und Lage
Das 1796 gegründete Haushaltsgerätegeschäft Lorey war seit 1911 in der Schillerstraße 16 ansässig. Das 1894 von dem Bauunternehmer Alois Müller in Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen Philipp Holzmann errichtete Wohn- und Geschäftshaus, wurde 1944 fast vollständig zerstört.
Nach einem provisorischen Wiederaufbau plante der Frankfurter Architekt Heinz Kühn den Neubau des Hauses auf den wenigen Resten des zerstörten Vorgängerbaues. Mit dem Neubau erweiterte man das Kaufhaus rückwärtig bis an die Große Eschenheimer Straße 11. In den 1960er Jahren mietete die Firma sowohl die benachbarte Hausnummer 9 als auch die Schillerstraße 14 zusätzlich an und vergrößerte so ihre Laden- und Lagerflächen. Filialen in anderen hessischen Städten folgten. Das Geschäft in der Schillerstraße/Großen Eschenheimer Straße bildet heute das Stammhaus der Firma.
Ursprünglicher Bestand und Analyse
Nach der Zerstörung des Hauses in der Schillerstraße 16 beauftragte die Firma Lorey 1954 den Architekten Heinz Kühn mit einem Neubau, der sich bis in die rückwärtige Parzelle der Großen Eschenheimer Straße 11 erstreckt. Zwischen den Brandwänden der Schillerstraße 16 und unter Wiederverwendung alter Bausubstanz errichtete Kühn eine in das Grundstück eingepasste fünfgeschossige Stahlbetonkonstruktion. Zur Schillerstraße hin wurden die Reste der historistischen Sandsteingliederung abgearbeitet und eine weitgehend verglaste Ladenzone errichtet. Das erste Geschoss wurde als niedriges Zwischengeschoss angelegt und mit einer vorkragenden Glasvitrine versehen. Die folgenden Obergeschosse wurden als Lager-, Verwaltungs- und Wohnräume genutzt und erhielten eine Lochfassade mit Natursteinplatten als Verkleidung. Dunkle Natursteinbänder zwischen den Fensterachsen betonen die Vertikale.
Auf der Ostseite des Grundstücks an der Eschenheimer Straße wurde ein trapezförmiger Platz angelegt und auf das konkav einschwingende Portal des Palais Thurn und Taxis ausgerichtet. Darauf musste der Architekt beim Neubau Rücksicht nehmen. Dies zeigt sich an der trapezförmigen Grundrissgestalt. Hier konnte der Architekt freier agieren und gestaltete eine durch die Stützenfolge rhythmisierte Fassade. Wie an der Schillerstraße folgt einem komplett verglasten Eingangsgeschoss ein niedriges Zwischengeschoss mit bauzeitlich erhaltenen Fensterrahmen aus eloxiertem Aluminium. Dieses öffnet sich im Innern in einer umlaufenden Galerie zum Erdgeschoss. Vor den Stützen im Erd- und Zwischengeschoss sitzen die verglasten Fensterfronten. Die drei folgenden Obergeschosse wurden mit Baukeramik verkleidet. Auf Höhe der Stahlbetonstützen betonen Lisenen aus grauen, kannelierten Keramikfliesen die Vertikale. Die Brüstungsfelder zwischen den Jochen sind mit drei Reihen, hellbrauner Baukeramik besetzt. Darüber wurden querrechteckige Fenster mit quadratischen Scheiben im Zentrum und flankierenden hochrechteckigen Scheiben eingesetzt. Drei straßenseitigen Fensterachsen folgen hofseitig acht Fensterachsen, von denen die beiden straßenseitigen komplett mit hellbraunen Wandfliesen verkleidet wurden und Außenwerbung aufnahmen.
Veränderungen
Das Erdgeschoss wurde mehrfach umgebaut, jedoch in seiner Materialität und Ausgestaltung dem Charakter der bauzeitlichen Obergeschosse angepasst. Das Innere ist heute umgestaltet und mit Aufzügen versehen. In der Schillerstraße wurde die Glasvitrine des Zwischengeschosses unpassend erneuert, während die Fenster der nachfolgenden Obergeschosse hochwertigen Ersatz erfuhren.
Begründung
Das Stammhaus der Firma Lorey stellt ein gut erhaltenes, qualitätvolles Beispiel für ein Wohn- und Geschäftshaus der Nachkriegszeit dar. Der Bauteil an der Großen Eschenheimer Straße mit seinen eloxierten Aluminiumfenstern und seiner Baukeramik sorgt für ein anspruchsvolles modernes Erscheinungsbild mit einer zeitgemäßen Leichtigkeit. Für den Bauteil an der Schillerstraße reagierte der Architekt hingegen auf die historistischen Nachbargebäude und realisierte eine Lochfassade mit Werksteinverkleidung. Eine solche Reaktion, auf unterschiedliche Straßenfronten unterschiedlich zu reagieren, ist bei einem Kaufhaus wohl einzigartig. Das Kaufhaus zählt zudem zu den wenigen im Umkreis der Zeil noch erhaltenen Kaufhäusern der 1950er Jahre und ist daher von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Das Haus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |