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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage "Alter Ortskern"
Im Jahr 927 wird Wicker erstmals urkundlich erwähnt. Die Befestigung mit Mauer, Graben und Wall erfolgte um 1540. Die Mauer war etwa vier Meter hoch und 70 Zentimeter stark. Ende des 18. .Jahrhunderts wurde die Mauer geschleift. Reste sind bis heute erhalten und teilweise auch sichtbar. Diese Reste sind Kulturdenkmäler aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |