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Odenwaldkreis
Breuberg
Neustadt
  • Römerberg 10
Flur: 1
Flurstück: 399/3

Teil der Gesamtanlage:
Neustadt

Wohnhaus, um 1747

Das markante, auf nahezu quadratischen Grundriss in der Mitte des 18. Jahrhunderts errichtete Gebäude steht am nördlichen Rand des historischen Ortskerns der im 14. Jahrhundert als Stadt gegründeten Talsiedlung der Burg Breuberg. Der in die Hanglage eingebrachte Bau zeigt ein allseitig bemerkenswert gut erhaltenes  Fachwerk über einem talseitig hoch aufragenden Sockel aus rotem Sandstein. Sein auffälliger asymmetrischer Querschnitt ist dabei einer nachträglichen, vermutlich bereits um 1751 getätigten Aufstockung der Ostseite geschuldet, mit der eine Verbreiterung des Hauses um rund einen Meter einherging (die Erweiterung an mehreren Stellen im Gefüge gut ablesbar - u.a. findet sich heute im Erdgeschoss noch ein kräftiger Fachwerkständer mit nur linksseitigen Riegeln, der die bauzeitliche Südostecke des Hauses markiert). Die Nordseite im 19. Jahrhundert durch den Anbau eines Wirtschaftsgebäudes verdeckt. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über eine nach Süden ausgerichteten lange Treppe an der Ostseite.

Im Inneren weitgehend erhalten ist die bauzeitliche zweizonige Gliederung in Erd- und Obergeschoss, wobei die Nutzung des Erdgeschosses als Hauptwohngeschoss bis heute nachvollziehbar ist, u.a. da das Obergeschoss sehr niedrige Deckenhöhen aufweist.

Als typisches Beispiel für die kleinbürgerliche Wohnbebauung des 18. Jahrhunderts innerhalb der  kleinteiligen Struktur der prosperierenden Handwerker- und Kleinbauernstadt Breuberg-Neustadt ist es außerdem von hohen orts- und sozialgeschichtlichen Zeugniswert. Seine exponierte Lage im Straßenverlauf macht es außerdem zu einem architektonischen Blickpunkt innerhalb des kleinstädtischen Gefüges.

Das Gebäude ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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