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An der Kreuzung der Vollradser Allee mit der früher sog. Zwerchallee, wahrscheinlich am originalen Standort. Ruhe aus behauenen Sandsteinquadern, wohl aus dem 18 Jh. stammend. Langer Querstein auf zwei Pfosten. Die Ruhesteine dienten dem Ablegen von Traglasten bzw. als Bänke für Wanderer und Weinbergsarbeiter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |