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Das kleine Gebäude in Form eines Wohnhauses aus den 1880er Jahren begherbergte den Wasserkessel für die in früheren Zeiten verkehrenden Dampflokomotiven, was auch mit dem angebrachten Wasserstandsanzeiger dokumentiert wird. Diese Form der Kaschierung einer technischen Anlage ist für die Odenwaldbahn eine Besonderheit. Das sorgfältig detaillierte, symmetrische Gebäude ist im Erdgeschoss und in den Giebelwänden massiv und in den traufseitigen Obergeschosswänden als verbretterte Fachwerkkonstruktion ausgeführt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, technischen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |