Stephanuskirche, Stufenanlage mit Campanile und Vorplatz (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Stephanuskirche, Kirchenbau mit Laubengang (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Kirchenportal zur Platzseite (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Kirchenraum zum Altar (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Kirchenraum zur Orgelempore (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Altar (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Taufort (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Kanzelpult (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Rückseite des Kirchenbaus (Foto: K. Berkemann, Büro Kirchenkunst)
Gemeindezentrum, Straßenansicht aus der Festschrift zur Einweihung von 1969 (Foto: Einweihungsschrift 1969)
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Main-Taunus-Kreis
Kelkheim
Hornau
  • Am Flachsland 30
Ev. Stephanuskirche
Flur: 11
Flurstück: 149/24

Evangelische Stephanuskirche, 1966-68 von Rolf Romero und Lothar Willius

Geschichte

Im traditionell katholisch geprägten Kelkheim wurden die evangelischen Bürger 1959 zu einer eigenständigen Gemeinde zusammengefasst. 1965 zählte man bereits rund 5.500 Protestanten und rechnete für die folgenden Jahre mit bis zu 10.000 Mitgliedern. So wurde der Stadtteil Hornau 1967 nochmals als Stephanusgemeinde ausgegliedert. Mit dem Bau einer eigenen Kirche samt Gemeindezentrum beauftragte man das Darmstädter Architektenduo Rolf Romero (1915-2002) und Lothar Willius (1929-1995). Beide führten von 1961 bis 1980 ein gemeinsames Büro, das einen seiner Schwerpunkte im Kirchenbau fand. Romero hatte zudem in Darmstadt, in der Nachfolge von Jan Hubert Pinand, den sog. Kirchbaulehrstuhl inne.

In Kelkheim wurde der Grundstein für die Stephanuskirche am 8. Januar 1966 gelegt. Am 22. Dezember 1968 weihte Kirchenpräsident Wolfgang Sucker den Bau ein, die Feierlichkeiten setzten sich bis in den März 1969 fort.

Bis 1990 wurde die Stephanuskirche saniert. Im Zuge dieser Arbeiten ersetzte der Wiesbadener Maler Karl-Martin Hartmann die Dekaphan-Fensterverkleidungen (glasfaserverstärkte Lichtbauplatten) durch teils abstrakt-farbige Glaselemente. Ebenfalls von Hartmann stammt das triptychonähnliche Kunstwerk hinter dem Altar.

Die zugehörigen Gemeindebauten sind seit 1968 mehrfach modernisiert und verändert worden: Drei Gemeindebauten westlich der Kirche wurden durch zwei hölzerne (Satteldach-)Konstruktionen miteinander verbunden, einzelne Gemeinderäume renoviert. Bis 2012 erfolgten zudem Sanierung und Neubau der Kindertagesstätte im Nordwesten. Der auf dem Kirchenvorplatz angelegte der Brunnen inzwischen stillgelegt.

Beschreibung

Die Stephanuskirche erhebt sich im Kelkheimer Stadtteil Hornau östlich der S-Bahnstrecke bzw. des Gagernrings inmitten loser und zeilenförmiger Wohnbebauung. 

Zum Bürgersteig hin vorgerückt, markiert der aufgeständerte Campanile den kirchlichen Standort. An ihm vorbei führt eine Stufenanlage empor zum quadratischen Vorplatz mit Brunnenanlage. Das Ensemble wird von seinem Herzstück überragt: dem quaderförmigen Kirchenbau auf quadratischem Grundriss. Umlaufende Laubengänge verbinden den Gottesdienstraum mit den niedrigeren eingeschossigen Gemeindebauten (für Gemeindearbeit, Verwaltung, Kindergarten und als Mitarbeiterwohnraum). Mit der Kirche umfangen sie hufeisenförmig den Vorplatz, um sich dann weiter nach Nordwesten fortzusetzen.

Die Fassadengestaltung der Kirche wird bestimmt durch betonsichtige Rasterwände (aus vorfabrizierten Elementen) mit einem attikaähnlichen Dachabschluss. Man betritt den Gottesdienstraum von Südosten über den Vorplatz durch das Bronzeportal. Unter der Orgelempore hervortretend, öffnet sich ein weiter stützenloser Raum, der sein Licht durch das kleinteilige Raster quadratischer Fensteröffnungen mit einzelnen farbigen Akzenten erhält. Zwischen zwei Bankblöcken, deren dunkle Holzauflagen sich in den hölzernen Feldern der Betonbalkendecke wiederholen, führt ein Mittelgang nach Nordwesten zur einfach gestuften Altarinsel mit Prinzipalien aus Muschelkalk: Der Altartisch wird (von der Gemeinde aus) nach rechts gerahmt durch das Kanzelpult auf der Stufe, nach links neben der Stufe durch den Taufstein mit sieben Sitzen für die Taufgemeinschaft und einer Blumenwanne.

Bedeutung

Ortsgeschichtlich stehen Kirche und Gemeindezentrum für das Wachstum von Kelkheim und seinem Stadtteil Hornau, in dem die Protestanten in einer nachkriegsmodernen Neubausiedlung einen geistlich-sozialen Mittelpunkt ausbildeten.

Von der bauzeitlichen Konzeption authentisch überliefert zeigt sich heute vornehmlich der Kirchenbau mit seinen charakteristischen Laubengängen. Führ seine Gestaltung können biblische Bilder wie das Himmlische Jerusalem – mit der Vorherrschaft des Quadrats und der Zwölf-Zahl – herangezogen werden. Vor allem das Betonraster erinnert an stilbildende Nachkriegskirchen wie die Matthäuskirche (Egon Eiermann mit Helmut Striffler, 1953/56) in Pforzheim oder die Heilige Familie (Rudolf Schwarz mit Josef Bernard, 1958) in Oberhausen. In Kelkheim überführten Romero und Willius solch große Vorbilder in eine klar gegliederte, mit standardisierten Elementen umgesetzte, den Bedürfnissen einer modernen Gemeinde entsprechende Architektur. Auch der feierliche Charakter des Innenraums ist bis heute gewahrt – seiner gestalterischen Grundidee sollte Romero von St. Nicolai auf Helgoland (mit Peter Hübotter und Bert Ledeboer, 1959) bis zum Ökumenischen Gemeindezentrum in Darmstadt-Kranichstein (mit Lothar Willius, 1980) treu bleiben.

In Kelkheim entstand so 1968 ein Baukunstwerk von überregionalem Rang. Hiervon zeugt bis heute auch die gut erhaltene Ausstattung der Kirche, die bis in viele Details nach den Entwürfen der Architekten angefertigt wurde. Selbst die spätere Glasgestaltung fügt sich stimmig in das bauzeitliche Quadrate-Raster ein.

Die ev. Stephanuskirche ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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