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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Bahnhofstraße
Gefallenendenkmal
Flur: 9
Flurstück: 71

An der Einmündung der Bahnhofstraße in die Wiesbadener Straße Platzgestaltung mit Mahnmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Die Idsteiner Bauschule errichtete das Ehrenmal für seine Gefallenen im Jahr 1929.

Das Denkmal steht auf einer trapezförmigen Erhöhung, die von der Bahnhof- und von der Wiesbadener Straße aus über Treppen erschlossen wird. Nach Westen und Osten grenzen Natursteinmauern den Bereich ab. Auf einem dreistufigen sechseckigen Podest aus Backsteinen erheben sich drei Backsteinpfeiler, die eine Bronzeschale mit geschweiften Füßen tragen. Auf der Westseite halbhohe Backsteinwand mit Bronzeplatte, darauf das eiserne Kreuz und die Inschrift: "UNSEREN GEFALLENEN DIE A.H.V. DER BAUSCHULE IDSTEIN". Ursprünglich war die gleiche Inschrift hier in einzelnen Bronzebuchstaben aufgebracht, die über die ganze Wand verteilt waren. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden sie durch die verhältnismäßig kleine Bronzeplatte ausgetauscht.

Das Gefallenendenkmal steht markant am ehemaligen westlichen Stadtrand Idsteins, den die Bebauung entlang der Bahnhofs- und Wiesbadener Straße in den 1920er- und 1930er-Jahren bildete. Das schlichte, aber gut proportionierte Mahnmal ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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