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Neubarockes Wohnhaus um 1905 in städtebaulich prägnanter Ecklage.
Ursprünglich handelte es sich bei dem Bestand um ein freistehendes Doppel-Wohnhaus, dessen hinterer Teil (Nr. 22) im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde. Die Kubatur des überkommenen Gebäudes sowie seine streng gegliederten, dem Straßenraum zugewandten, Fassaden sind weitestgehend bauzeitlich erhalten (Balkon- und Fenstergitter im rustizierten Sockelgeschoss, zurückhaltende, fein artikulierte Stuckgliederung). Auch die ursprüngliche Biberschwanzdeckung des Mansarddaches ist noch vorhanden, ebenso die bauzeitliche Einfriedung.
Im Inneren sind das Treppenhaus sowie einige Türstöcke und Türen erhalten. Zeugnis für die großbürgerliche Wohnkultur in Sachsenhausen.
Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Baum |