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Hochbunker Friedberger Anlage, errichtet 1941-1942
Auf dem gut 3000 Quadratmeter großen Grundstück des heutigen Hochbunkers stand bis zur mutwilligen Zerstörung in der Reichsprogromnacht am 9. November 1938 die Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft. Diese war 1905-1907 von den Berliner Architekten Peter Jürgensen und Johannes Bachmann entworfen worden und zählte zu den Hauptwerken der Reformarchitektur in Frankfurt.
Nachdem die ausgebrannte Ruine auf Kosten der jüdischen Gemeinde abgetragen werden musste wurde auf dem Grundstück an gleicher Stelle 1942-1943 der insgesamt sechsgeschossige Hochbunker (UG, EG und 1.-4. OG) in massiver, schwach bewehrter Stampfbetonkonstruktion mit zwei Meter starken Wänden auf einer Grundfläche von 20 x 40 Metern errichtet. Einzige Gliederungselemente des 12 Meter hohen Gebäudes sind die Geschossebenen andeutende Blendfenster (im EG und 4. OG quadratisch, sonst hochrechteckig), umlaufende Gesimsbänder und ein ausladendes Kranzgesims als Abschluss. Ursprünglich sollte der betonsichtige Bau eine Steinverkleidung erhalten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Bunker zunächst als Büchermagazin und Möbel-Verkaufslager genutzt und seit Anfang der 1980er Jahre mit immensem Aufwand zum Atombunker ausgebaut mit Hitzeschutz- und Luftfilteranlage im Untergeschoss sowie Dusch- und WC-Zellen, die weitgehend erhalten sind. Seit 2004 wird der Bunker von der Initiative 9. November in Kooperation mit dem Jüdischen Museum als Ausstellungs- und Veranstaltungsraum genutzt. Er stellt für die Stadt Frankfurt eine wichtige Gedänkstätte dar.
Der monumentale Hochbunker bezeugt die systematische, von der Bevölkerung mitgetragene Vernichtung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur im nationalsozialistischen Deutschland. Zugleich steht der zum Schutz der Zivilbevölkerung errichtete Bunker für die massive Zerstörung deutscher Städte während des Zweiten Weltkrieges. Der weitgehend erhaltene Ausbau zum ABC-Bunker erinnert an die Ära des Kalten Krieges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |