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Spätklassizistische Villa von 1864
Spätklassizistische Villa, die Ende des 19. Jahrhunderts zum Wohnhaus für die Ordensgemeinschaft der Dernbacher Schwestern umgebaut wurde (Kapelle im Erdgeschoss). Kubischer Bau mit zwei Vollgeschossen, Mezzanin, ausladendem Traufgesims und zurückhaltend-repräsentativer Fassadengliederung. Die Fensterumrahmungen und Gesimsbänder in rotem Sandstein. An der Südwestecke Nische mit figürlicher Darstellung (Josef mit Jesuskind).
Seit Ende des 20. Jahrhunderts als Mietshaus genutzt und 2015 um einen Anbau auf dem Gartengrundstück erweitert. Remise im rückwärtigen Grundstücksteil wohl aus den 1920er Jahren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |