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Teil der Gesamtanlage:
Villenkolonie "Gartenstadt Frankfurt"
Rechte Hälfte eines Doppelhauses, 1910-1911 errichtet von der Eigenheim-Baugesellschaft, Architekten Lutz & Geldmacher. Putzbau mit Biberschwanzdeckung in einem an der Reformarchitektur orientierten Landhausstil; Fenster- und Türrahmen in Sandstein, das vortretende, kleinere Giebelfeld mit Holzschindeln verkleidet. Einschließlich der Fenster weitgehend unverändert im bauzeitliche Zustand erhalten.
(Siehe auch den Eintrag zur Gesamtanlage).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |