Hauptstraße 74 (Foto: SK, LfDH)
Hauptstraße 74 (Foto: SK, LfDH)
Hauptstraße 74 (Foto: Heimat- und Geschichtsverein Rodgau-Weiskirchen)
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Rodgau
Weiskirchen
  • Hauptstraße 74
Flur: 6
Flurstück: 1025/1

Wohnhaus einer Hofanlage, ehem. Bürgermeisterei, um 1770

Das stattliche großvolumige Fachwerkgebäude ist als eines der wenigen Häuser traufständig zur Hauptstraße orientiert, die ansonsten mehrheitlich giebelständig zur Straße ausgerichteten historischen Baubestand aufweist.

Seine städtebaulich markante Positionierung sowie das eindrucksvolle Bauvolumen des Gebäudes und die strukturelle Gliederung (v.a. zentrale Erschließung) verweisen auf die Sonderfunktion des Objektes, über dessen Historie bekannt ist, dass es sich vermutlich um einen ehem. Gutshof der Kurfürsten von Mainz handelt, der den Centgrafen, Schultheißen und im 19. Jh. den Bürgermeistern von Rodgau-Weiskirchen als Amtssitz diente.

Sein leichter Geschossüberstand, die Verformung des großen Krüppelwalmdaches und die Konstruktion des Dachstuhl verweisen auf eine Datierung in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts (Dendro 1768-69). Einer Modernisierung im späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert sind u.a. die teilweise massive Erneuerung der Fassade im Bereich des Erdgeschosses an der Westseite, sowie die Teilunterkellerung des nördlichen Gebäudeteils mit preußischer Kappe zuzuordnen. Noch vorhanden die wohl auch in dieser Zeit an der Straßenfassade angebrachte Madonnennische.

Das Objekt ist aufgrund seines hohen Baualters, seines weitestgehend authentisch überkommenen baulichen Gefüges sowie seiner Bedeutung für die Stadtgeschichte Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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