Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sandsteinerner Verbotsstein am „Friedberger Weg“, der von Münzenberg nach Süden in den Oppershofen-Rockenberger-Markwald und als „Judenpfad“ weiter nach Steinfurth führte.
Der Stein trägt die Inschrift [mit Ergänzungen]: „VBW [Verbotener Weg] / ZGB 30 [zu gehen bei 30 Kreuzer] / ZRB 45 [zu reiten bei 45 Kreuzer] / ZFB 1G [zu fahren bei 1 Gulden] / 30 x ST [30 Kreuzer Strafe]“.
Das historisch bedeutende Verkehrsmal wurde im Jahr 2008 bei Bauarbeiten in Münzenberg gefunden und zwei Jahre später an seinem jetzigen Standort aufgestellt. Seine eher gedrungene Ausführung, vor allem aber seine Inschrift, rücken ihn formal in die Nähe der Verbotssteine am Weg nach Ober-Hörgern.
Auch wenn im nördlichen Wetteraukreis mehrere Verbotssteine erhalten sind, handelt es sich hessenweit um seltene Verkehrsmale. Der Stein ist daher Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |