Königsteiner Straße 113 (Foto: LfDH)
Königsteiner Straße 113 (Foto: LfDH)
Lade Kartenmaterial...
Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
  • Königsteiner Straße 113
Flur: 1
Flurstück: 304/230

Bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts hatte sich der kleine Ort Soden dank seiner zahlreichen Heilquellen einen Namen als international bedeutsamer Kur- und Badort gemacht. Das Straßenbild des prosperierenden Städtchens veränderte sich zunehmend durch den Bau zahlreicher Gästeunterkünfte sowie durch die Ansiedlung wohlhabender Bürger aus dem nahen und fernen Umland. Bis heute prägen die vor allem seit dem Ende des 19. Jhs. bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges errichteten repräsentativen freistehenden Villen- und Wohnhausbauten die Straßenzüge Bad Sodens.

Zu den erfolgreichsten vor Ort tätigen Bauunternehmern der Zeit zählte der in Soden geborene Heinrich Rübsamen. Neben seiner Tätigkeit als Betreiber einer Backsteinbrennerei (gemeinsam mit dem älteren Brüder August) im nahe gelegenen Eschborn (Rübsamen & Co., Ziegelwerke, bis ca. 1926), widmete sich Rübsamen insbesondere der Weiterentwicklung seines Heimatortes (1887 Bau der Trinkhalle im Sodener Kurpark, ab ca. 1899 Mitgliedschaft in der Kommission zum Bau der Sodener Burgwarte). 1910 wurde er zum Regierungsbaumeister ernannt.

Selbst in Soden wohnhaft (Parkstraße 7) erhielt er Aufträge für dem Bau mehrerer Privatwohnhäuser und errichtete auch für die eigene Familie moderne, repräsentative Wohnsitze innerhalb der Ortslage. Hierzu zählen drei benachbarte Villen an der im Zuge der Ortserweiterung um 1900 zunehmend bebauten Königsteiner Straße, die Rübsamen vermutlich zwischen 1897 und etwa 1912 auf einem im eigenen Besitz befindlichen Grundstück umsetzen ließ. Gleich einem persönlichen Portfolio zeigen sich die drei Wohnbauten (Königsteiner Straße 113, 115, 117) in ganz unterschiedlicher Ausführung und dokumentieren mit dem entwerferischen Œuvre Rübsamens auch zugleich den vielgestaltigen architektonischen Zeitgeist an der Wende zum 20. Jahrhundert.

Wie in den 1910er Jahre weit verbreitet, nimmt die 1912 nach den Prinzipien zeitgenössischer Reformarchitektur entstandene Villa Königsteiner Straße 113 historisierende Bauformen auf, die sie in vereinfachter Form vornehmlich dem Neubarock entleiht. Der zweigeschossige Baukörper wird vor allem durch sein voluminöses Mansarddach mit zentralem Zwerchhaus dominiert. Letzteres bildet den bekrönenden Abschluss des in flachem halbrund ausgebildeten mittelrisalitartigen Vorsprungs, der die Hauptfassade straßenseitig strukturiert. Die allseits mit Sandsteingewänden eingefassten Fenster in diesem Bereich dreiteilig. Ähnlich wie beim Gebäude Königsteiner Straße 117 findet sich an der südlichen Schmalseite ein zweigeschossiger Balkonanbau, der hier jedoch nachträglich geschlossen wurde. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt von Westen.

Im Inneren finden sich neben der weitgehend erhaltenen Raumstruktur noch zahlreiche bauzeitliche Ausstattungselemente, zu denen neben der Treppe mit dekorativem Antrittspfosten und ornamentierten Zementfliesen im Eingangsbereich und auf den Treppenabsätzen, auch eine Reihe von (Doppel-) Türen zählt. Die Eingangstüren zu beiden Vollgeschossen mit Glaseinsätzen. In den zeitgemäß repräsentativ angelegten Hauptwohnräumen finden sich darüber hinaus noch die hölzernen Lamperien und zarter biedermeierlich anmutender Deckenstuck.

Insgesamt zeigt sich das Gebäude als sehr gut überliefertes Beispiel für den gehobenen Wohnungsbau der oberen Mittelschicht um 1910. Als Vertreter zeitgenössisch tendenziell konservativer Architektursprache und als repräsentatives Werk des Sodener Architekten Heinrich Rübsamen ist es aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.