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Wetteraukreis
Ranstadt
Ober-Mockstadt
  • Friedberger Straße 14
Doktorhaus
Flur: 1
Flurstück: 255, 256

Das Gebäude wurde 1896 als sog. Doktorhaus durch die Gemeinde Ober-Mockstadt errichtet, um vor Ort einen Arzt ansässig zu machen. Es bot Platz für Praxisräume und Wohnung, als Entwurfsverfasser des Bauamtes in Büdingen zeichnete „Balser“. Das Haus wurde bis in die 1970er Jahre als Doktorhaus genutzt.

Das Grundstück liegt südwestlich des historischen Ortskernes an der Chaussee von Nieder-Mockstadt im Bereich einer ehemaligen Tongrube, wodurch der Baugrund unterhalb des Straßenniveaus lag. Durch moderne Straßenaufschüttungen und -befestigungen wurde diese Situation noch verstärkt. Das Backsteingebäude unter Krüppelwalmdach zeigt helle Fassaden über dunklem Sockel. Die Gliederungselemente, wie Gesimse und Fenster- und Türgewände sind in dunklen Backsteinen abgesetzt. Die Rückseite ist in dunkelroten Backsteinen schlichter gestaltet. Durch die Hanglage ergibt sich rückseitig ein freistehendes Kellergeschoss in massiven Bruchsteinmauern. Hier bestehen die Fenster- und Türgewände aus Sandstein mit Backsteinentlastungsbögen. Nordöstlich geländeausgleichende Treppenanlage, die einen annähernd ebenerdigen Zugang von der Straße ermöglicht. Nordwestlich Verandavorbau mit hölzernem Geländer und Überdachung, der ursprünglich nicht über die Gebäudeflucht hinausging und später Richtung Straße erweitert wurde.

Zum guten historischen Gesamteindruck des Hauses tragen maßgeblich die zahlreich erhaltenen Ausstattungsstücke bei. So sind neben der Haustür auch das Treppenhaus mit Sandstein- und Holzstufen, die Fliesen- und Holzböden und Stuckdecken erhalten. Die Innentüren ebenfalls teilweise überkommen. Bemerkenswert für das Gebäude sind zwei historisch und künstlerisch herausragende Eisenöfen aus der Zeit um 1900 und seltene Details, wie beispielsweise die erhaltene mechanische Eingangsglocke.

Rückwärtig die ehemalige Remise aus Backsteinen und Fachwerkobergeschoss, die die Kutsche des Arztes beherbergte und heute zu Garage und Lagerraum umgenutzt wurde. Ursprünglich bestanden zwei Zufahrten zum Grundstück, die eine Rundfahrt zur rückwärtigen Remise ermöglichten. Davon ist heute nur noch die nördliche Zufahrt erhalten.

Der zugehörige gepflegte Garten mit altem Baumbestand komplettiert den weitgehend authentischen Überlieferungszustand.

Das Doktorhaus ist Kulturdenkmal nach §2.1 HDSchG aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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