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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Lauter
  • Lautertalstraße 43
Winkelhof
Flur: 1
Flurstück: 54

Winkelhof mit Wohnhaus, Nebengebäude und Scheune

Der Winkelhof besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, das in der Verlängerung durch einen Anbau (Stallung) ergänzt wird. Die traufseitige Fachwerkscheune schließt den Hof nach hinten rechtwinklig ab. Der Winkelhof Lautertalstraße 41 schließt den Hof zur östlichen Grundstücksgrenze. Die Anlage kann in das frühe 19. Jahrhundert datiert werden, vermutlich um 1838.

Das dreizonige Wohnhaus besteht aus einem regelmäßigen und weitgehend schmucklosen Fachwerkgefüge. Die flache Neigung des Daches lassen ein erneuertes Dachwerk vermuten. Die straßenseitige Fassade ist durch zwei, die Hoffassade durch fünf Fensterachsen gegliedert. Die historische Eingangstür, eine zweiflügelige Rahmen-Füllungs-Tür, liegt in der mittleren Achse und wird über eine Freitreppe erschlossen.

Die großvolumige, zweigeschossige Scheune wird im rückwärtigen Bereich durch einen giebelständigen,  jüngeren, Anbau ergänzt. Das Fachwerkgefüge ist nur im oberen Geschoss erhalten, der Erdgeschossbereich wurde offenbar mehrfach neu ausgemauert. Die mittlere der drei Zonen wird durch das geschossübergreifende Scheunentor dominiert.

Der Hof weist ein leichtes Gefälle auf, weshalb das Wohnhaus zur Straße hin aufgesockelt wurde. Ob und wie die Hofeinfahrt begrenzt war, ist nicht bekannt. Bemerkenswert ist das noch erhaltene Hofpflaster. Die schmale Grundstücksparzellierung verweist auf die historische Gliederung von straßenseitiger Bebauung und rückwärtiger Grün- und Nutzfläche, die sich weitgehend erhalten hat. Die Lautertalstraße 43 hat aufgrund der beschriebenen Vollständigkeit der Hofanlage besonderen Zeugniswert.

Die beiden Hofanlagen Lautertalstraße 43 und 41 weisen bezüglich Lage, Anordnung sowie Fachwerkkonstruktion und Gestaltung zahlreiche Parallelen auf und sind daher als wichtige Zeugnisse der historischen Ortstruktur zu betrachten.

Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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