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Lahn-Dill-Kreis
Haiger
Allendorf
  • Rathausplatz 7
Einhof
Flur: 18
Flurstück: 57

Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkgebäude aus dem 18. Jahrhundert, zentral am ehemaligen Rathausplatz.

Der Wohnbereich ist zum Rathausplatz hin ausgerichtet, wird straßenseitig erschlossen und liegt auf einem steinernen Kellergeschoss, in dem der Stall über einen eingesunkenen Eingang erschlossen wird. Der Kuhstall ist mit dem historischen Bodenbelag, den Trögen und den preußischen Kappen weitgehend erhalten. In dem hinteren Bereich befand sich ein vermutlich älterer Scheunenteil, der bis unter das Dach reichte und über ein Hoftor verfügte. Im Obergeschoss des Scheunenbereichs wurde 1927 ein zusätzlicher Wohnraum eingebaut, sodass die Scheunennutzung nur noch bedingt ablesbar ist. Im Erdgeschossbereich dient eine Holzverschalung unbekannten Alters dem Wetterschutz. Das ehemals mit Stroh gedeckte Dach ist nicht mehr erhalten.

Das Fachwerkgebäude Rathausplatz 7 ist aufgrund seiner ortsbildprägenden Position am Rathausplatz aus städtebaulichen Gründen und als gut erhaltenes Beispiel eines kleinen Streckhofs mit Wohnteil, darunterliegendem Stall und anschließender Scheune aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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