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Einfaches Wohngebäude im Typus eines Schweizer Hauses mit Ziergiebel und Holzverschalung an der Straßenseite sowie Schieferverkleidung an der fensterlosen Ostseite bzw. an der Gartenseite. Das Gebäude entstand in seiner jetzigen Form wohl erst um 1890, wobei ältere Bauteile intergriert wurden (datierter Schlußstein von 1855 im erdgeschossigen Kellergewölbe). Von einer teilweisen Kriegszerstörung war insbesondere die fensterlose Nordwestseite betroffen, die Straßen- und die Gartenfassade blieben weitgehend erhalten. In die Zeit der letzten Erweiterungsphase datieren im Inneren u.a. das Treppenhaus, die Türen (teilweise mit Messingbeschlägen) und der Raumzuschnitt.
Rares und vergleichsweise gut erhaltenes Zeugnis für die einstmals typische Vorstadtbebauung mit Sommerhäusern am Rand von Sachsenhausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |