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An diesem Ort wurden am 26. März 1945 87 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter des Arbeitserziehungslagers der Gestapo in Hirzenhain ermordet und in einem Massengrab verscharrt. Im Lager wurden Rüstungsgüter der ausgelagerten Breuer-Werke hergestellt. Als das Lager für die Unterbringung von SS-Einheiten benötigt wurde, wurden die Zwangsarbeiter von der SS an den Waldrand geführt und ermordet. Im Mai 1945 erfuhr die US-Army von dem Verbrechen und ließ die Toten auf den Hirzenhainer Friedhof umbetten. 1959 fand erneut eine Umsetzung in den Kriegsgräberfriedhof im Kloster Arnsburg statt. Das Sandsteinkreuz wurde aus Anlass der Umbettung auf den Hirzenhainer Friedhof im Mai 1945 angefertigt. Erst 1991 wurde es an den Ort des Verbrechens versetzt.
Über zwei Meter hoher Gedenkstein aus Sandstein. Schlichtes Kreuz auf stufigem Unterbau mit Inschriftenplatte.
Der Gedenkstein ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |