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Rund 100 qm großer Tanzplatz im Ossenheimer Wäldchen, der vor allem während des Wäldchestages genutzt wurde. Die befestigte Oberfläche ruht auf einem sauber gearbeiteten Werksteinsockel. Eiin seitlicher Treppenaufgang mit ursprünglich drei Stufen ergänzt die Anlage.
Der Wäldchestag in Ossenheim wird offiziell seit 1807 gefeiert. Wann die zunächst wohl aus Holz bestehende Konstruktion gegen den befestigten Tanzboden ausgetauscht wurde, ist ungeklärt. Nahe liegt ein Datum in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert. Auch ein Zusammenhang mit einer Umgestaltung der gesamten Anlage Ende des 19. Jahrhunderts ist denkbar. Obwohl der Wäldchestag bis heute besteht, wird der Tanzboden seit den Nachkriegsjahren nicht mehr genutzt. Er ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |