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Teil der Gesamtanlage:
Große Wendelstraße/Wallgasse
In der 1. Hälfte des 14. Jhs. wurden erstmals Bewohner jüdischen Glaubens in Butzbach schriftlich überliefert. Ihre Bestattungen wurden bis in die 1. Hälfte des 19. Jhs. auf den jüdischen Friedhöfen der nahegelegenen Ortschaften Gambach und Hoch-Weisel vorgenommen. Erst nach der Gründung einer selbständigen Religionsgemeinde in Butzbach im Jahre 1848 konnte dort auch ein eigener Friedhof auf einer Fläche von 8,34 ar angelegt werden, östlich an den bereits bestehenden christlichen angrenzend. Der jüdische Friedhof steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz, darin ist sowohl seine flächenmäßige Ausdehnung als auch die Gesamtheit seiner Grabmäler eingeschlossen. Das älteste Grabmal soll aus dem Jahre 1892 stammen. Eine Vielzahl von Grabmälern wurde ab 1938 zerstört. Der Restbestand des Friedhofes wurde ab 1947 restauriert. (g)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |