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Burg Ziegenberg, Bunker und Ökonomiehof
Sowohl Burg und Schloss Ziegenberg als auch der dazugehörige Bunker 1, der östlich angrenzende Luftschutzbunker an der Schlossstraße und der nördlich gelegene Ökonomiehof werden jeweils als einzelnes Kulturdenkmal gewürdigt (vgl. dort). Unter dem Aspekt der Gesamtanlage wird die Burg auf einen Bergsporn mit ihrer flächigen Ausdehnung einerseits als Burgenstandort, das Schloss zusammen mit den oben aufgeführten Einzeldenkmälern als geplantes Zentrum des Führerhauptquartier Adlerhorst anderseits geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |