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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Eingeschossiger, giebelständiger Bau aus Bruchsteinen mit Sandsteineckquaderung und -gewänden. Satteldach mit Fachwerkgiebel. Das Backhaus entstand vermutlich um 1880. Im Urkataster von 1886 ist es eingezeichnet. Das Gebäude wird bis heute als Backhaus genutzt.
Aufgrund des guten originalen Erhaltungszustandes und der sozialgeschichtlichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |