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Vor dem Hintergrund der Entstehung der Idee der "Gartenstadt Butzbach" ließ das in Butzbach ansäßige Baugeschäft Gebrüder Vogt um 1911 im Bereich des Hausberghanges eine Reihe von Wohnbauten, errichten, die umgehend zum Verkauf angeboten wurden.
Zu dem am Hausberghang Nr. 14 errichteten sog. "Waldhaus Werdenfels" (vgl. Am Zipfen 14) erhielt der Käufer im Jahr 1912 die Genehmigung, ein "Gärtnerwohnhaus" als Nebengebäude zu erstellen.
Das entstandene Bauensemble, das zu späterer Zeit auch als Gaststätte genutzt wurde, ist von einer Architektur geprägt, die durch Dachformen und Details wie vertikale Verbretterung einen Bezug zur umgebenden Landschaft suggeriert (Landhausstil). Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist das großzügig bemessene, jedoch inzwischen parzellierte Grundstück mit einem stattlichen Baumbestand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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