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Ehemals zusammengehörige Hofzeile entlang der Mittelstraße, die von Westen zum Dorfkern führt.
Mittelstraße Nr. 8 wurde vermutlich Anfang des 18. Jahrhunderts als zweigeschossiges, dreizoniges Einhaus errichtet. Die östlich anschließende Scheune wird inschriftlich auf 1754 datiert, die Fachwerkonstruktion des westlich anschließenden Gebäudes (Mittelstraße Nr. 6) lässt auf eine ähnliche Bauzeit schließen (s. auch Mittelstraße 19). Dies deutet auf eine Teilung des Einhauses hin, sodass beidseitig Erweiterungen notwendig waren. Das Wohnhaus Mittelstraße Nr. 8 wurde im 19. Jahrhundert teilweise durch riegelloses Fachwerk erneuert und durch einen erhöhten Kniestock dem Scheunendach angeglichen. Trotz jüngerer baulicher Veränderungen sind künstlerisch ausgestaltete Details, wie mit Schnitzerein verzierte Eckständer, erhalten.
Die Gebäudestruktur, inbesondere die Aufteilung und Erweiterung der Hofzeile, die zum ältesten Baubestand des Ortes gehört, ist weitgehend ablesbar. Die Hofzeile ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |