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Wetteraukreis
Nidda
  • Schillerstraße 33
Ehemalige Synagoge
Flur: 1
Flurstück: 750

Vor dem Neubau der Synagoge in der Schillerstraße wurden zwei Gebäude in der Gerbergasse als Versammlungsräume genutzt. Durch die wachsende jüdische Gemeinde entstand das Bedürfnis nach einer eigenen Synagoge, die 1876/77 in der Schillerstraße verwirklicht werden konnte. Sie präsentierte sich einst als beeindruckender steinsichtiger Bau in Basaltmauerwerk mit historisierenden Formen. Die Straßenfront war durch einen rundbogigen mittleren Eingang und symmetrisch angelegte Rundbogenfenster mit Mittelrosette gegliedert. Die Eckpunkte des Satteldaches wurden durch rollenförmige steinerne Aufbauten akzentuiert, die wahrscheinlich Thorarollen symbolisierten. Gestalterisch vergleichbare ehemalige Synagogen sind in Gedern-Ober-Seemen oder Gedern-Wenings erhalten. Über die innere Ausstattung der Niddaer Synagoge ist wenig bekannt. Es soll ein rituelles Bad bestanden haben.

Bereits 1937 löste sich die jüdische Gemeinde in Nidda wegen Vertreibung, Auswanderung oder Tod auf und das Gebäude wurde an privat verkauft. 1938/39 wurde es zu Wohnzwecken umgebaut. Daher zeigt es sich heute als stark vereinfachter, verputzter Wohnbau. 

Zahlreiche hessische Synagogen wurden bei den Novemberpogromen 1938 ganz oder teilweise zerstört, andere verkauft und umgenutzt. Solche Bauten sind wie auch die Synagoge in Nidda heute oftmals nicht mehr als ehemalige Synagogen unmittelbar erkennbar, im Kern enthalten sie aber oft noch Bausubstanz aus der Zeit der Synagogennutzung. Viele sind durch die Umnutzungen etc. in ihrem Bestand besonders gefährdet. Umso wichtiger ist es, diese Gebäude als Zeitzeugnisse des jüdischen Lebens in Hessen zu bewahren. Der Erhalt der baulichen Spuren des jüdischen Bevölkerungsanteils, aber auch die Dokumentation der Auswirkungen von Nationalsozialismus, Antisemitismus und Holocaust sind von so großer Bedeutung, dass grundsätzlich selbst geringe materielle Spuren ehemaliger Synagogen und Bethäuser in Hessen als bedeutende geschichtliche Zeugnisse in ihrem historischen Bestand zu erhalten sind. Die ehemalige Synagoge in Nidda ist aus landes-, religions- und ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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