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Gefallenendenkmal an der nordwestlichen Ecke des Friedhofs, integriert in die an dieser Stelle eingezogene Umfassungsmauer, dadurch kleine Platzanlage mit moderner Zaunabgrenzung.
Stele für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Sockel mit Eichenlaubkranz und Bändern, darüber Schaft mit Inschrift "Den Opfern 1914 bis 1918". Oberer Abschluss mit stilisiertem Kapitell und eisernem Kreuz.
Für die Gefallenen und in der Heimat Verstorbenen des Zweiten Weltkrieges gedenkt eine schmucklose Wand in Basaltmauerwerk mit Metallplatten, die die Namen und Daten der Verstorbenen tragen.
Beide Denkmäler sind Kulturdenkmäler aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |