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Lehmstampfbau (Pisébau) vermutlich aus der 1. H. des 19. Jahrhunderts, südlich des historischen Ortskerns gelegen.
Ausgeführt als traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit vier Fensterachsen und Satteldach. Die einfach-sachliche Fassadengestaltung sowie die Fenstergliederung ergeben sich unmittelbar aus der bautechnischen Ausführung und sind typische Merkmale des Pisébaus. Diese Bauweise kam aufgrund des Holzmangels in Deutschland im 18. Jahrhundert auf und in der 1. H. des 19. Jahrhunderts vermehrt zum Einsatz. Insbesondere in der Gegend um Weilburg wurde diese Bautechnik angewendet, dort lassen sich noch heute einige Pisébauten finden. Aufgrund des vergleichsweise hohen Aufwands der Ausführung, den langen Trocknungszeiten sowie der zunehmenden Attraktivität von industriell hergestellten Ziegelsteinen etablierte sich der Pisébau langfristig nicht. Umso interessanter und von hohem Seltenheitswert ist daher das vorliegende, weitgehend ungestört erhaltene Wohnhaus im Lahn-Dill-Kreis. Im Innenraum lässt sich die charakteristisch hohe Wandstärke noch gut an den Fensterlaibungen erkennen. In den 1960er Jahren erfolgte ein rückwärtiger Anbau, die straßenseitige Eingangssituation wurde dorthin verlegt.
Bei dem Objekt handelt es sich aufgrund des guten Erhaltungszustandes und des Seltenheitswertes der ausgeführten Bauweise um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen und technischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |