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Am nordöstlichen Ortsausgang auf einer Anhöhe liegt der Wasserhochbehälter am Abzweig der Pflanzenländerstraße von der Obergasse. Die spitzovale Anlage wurde nach einer Datierung auf dem Brunnen 1908 errichtet.
Die halbrunde ansteigende Abschlusswand des Hochbehälters ist sorgfältig in rustizierten Sandsteinen mit scharrierten Abschlusssteinen gearbeitet. Fünf Stufen führen zur metallenen Eingangstür, die mit Bänderung und geometrischen Mustern dekoriert ist. Gegenüber kleiner Sandsteinbrunnen in schlichter blockhafter Form, intergriert in die Einfassung der Anlage.
Die aufwendig gestaltete Anlage ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen und aufgrund der besonderen Lage am Ortsausgang auch aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |