Große Rittergasse 30, 2024 (Foto: T. Steigenberger (LfDH))
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Sachsenhausen
  • Große Rittergasse 30
Gastwirtschaft "Zum grauen Bock"
Flur: 476
Flurstück: 84

Wohngebäude um 1800, seit 1907 Gastwirtschaft "Zum grauen Bock"

Um 1800 errichtetes Wohngebäude, das im Kern möglicherweise noch ältere Bauteile aufweist. Ursprünglich handelte es sich um ein traufständiges, nur zweigeschossiges Haus mit hoch aufragendem Satteldach, wie an der Westseite ablesbar ist. An den Deckenbalken im ersten Obergeschoss (derzeit verputzt) zeichnet sich die Konstruktion des Fachwerkhauses noch ab. Um 1900 erfolgte ein Umbau zur Gaststätte, wobei das Gebäude wohl erst zu diesem Zeitpunkt um ein Geschoss aufgestockt, mit dem straßenseitigen Giebel versehen wurde und die charakteristische Fassadenverkleidung mit Schieferplatten erhielt. Die Grundrissstruktur des rund 40 Quadratmeter großen Gast- und Schankraumes hinter den zwei linken Gebäudeachsen im Erdgeschoss ist erhalten.

1945 zählte das Haus zu den wenigen Gebäuden in Alt-Sachsenhausen, die den Zweiten Weltkrieg weitestgehend unzerstört überstanden. Ende der 1950er und Mitte der 1960er Jahre erfolgte im Inneren ein tiefgreifender Umbau und die Umwandlung zur Großgaststätte unter Einbeziehung der Nachbargrundstücke. Dort standen bis zum Zweiten Weltkrieg drei kleinere Wohnhäuser (Große Rittergasse 32-36), von denen sich, wie auch unter Haus Nr. 30, Kellergewölbe aus vorindustrieller Zeit erhalten haben.

Das Gebäude ist aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung schützenswert als eines der wenigen Altstadthäuser in Sachsenhausen, die heute noch die ehemals ortstypische, kleinteilige Baustruktur widerspiegeln. Es ist seit der letzten Erweiterung um 1900 im äußeren Erscheinungsbild weitgehend unverändert. Am Gebäude sind zudem unterschiedliche Zeitschichten ablesbar, darunter die Erweiterung zur seit 1907 bestehenden Traditionsgaststätte „Zum grauen Bock“ und die Umbauten der unmittelbaren Nachkriegszeit, von denen noch die Leuchttafel und das Wirtshausschild mit dahinter befindlicher Bock-Skulptur zeugen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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