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Die Verleihung der Roteisensteingrube erfolgte am 27. Februar 1822 an die Herzoglich-Nassauische General-Domänen-Direktion, 1845 Erweiterung auf Manganerze, 1861 auch auf Kupfererze. Bereits zuvor hatte Abbau im Tagebau stattgefunden. Später kam die Anlage in preußischem Besitz, ab 1. April 1897 gehörte sie zum Friedrich Krupp Konzern. Der Betrieb wurde 1973 eingestellt.
Die Betriebsanlagen der Grube Waldhausen liegen östlich des gleichnamigen Ortes und stehen unter Denkmalschutz. Die dort vorhandene Aufbereitungs- und Anreicherungsanlage war zu ihrer Zeit einzigartig in Mitteleuropa.
Die Verladestelle wohl aus der Nachkriegszeit ist, wie die Tagesanlagen der Grube selbst, sind weitgehend erhalten. Hier kam die Grubenbahn auf mittlerer Höhe des Hangs an, lud das Material in Bunker, von denen aus Feldbahnwagen zum Weitertransport beladen wurden.
Das Trafohaus stammt aus der Zeit um 1910
Die Anlage ist Kulturdenkmal aus technikgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |