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Im Zuge des Ausbaus der Elisabethenschneise, die 1821-23 als Verlängerung der Tannenwaldallee bis zur damaligen Grenze des Domänenwaldes geführt worden war, wurde die Überbrückung zweier Wasserläufe notwendig: die Leopoldbrücke und die rund 1300 Meter nordwestlich gelegene Landgrafenbrücke. Sie sind bauliche Zeugen des von Friedrich VI eingeleiteten Erschliessungsvorganges im landgräflichen Wald. Kulturdenkmale aus orts- und verkehrstechnischen Gründen.
Am Elisabethenstein (ehemals Eschbachstein, 1822 gesprengt und umbenannt) über den Eschbach führende und nach dem 1813 in Gross-Görschen gefallenen Prinzen Leopold benannte Brücke. Inschrift im Zenit des Tonnengewölbes: „FRIEDRICH JOSEPH Sv. LANDGRAF Z.H.HOMBURG d 15t N 1823". Erbaut durch den Hofmaurermeister Johann Weckerling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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