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Wegkreuz aus Sandstein in dicht bewachsener Hanglage unterhalb der Gedenkstätte der Flörsheimer Hexenprozesse.
Kreuz von 1750 mit wenig auskragendem Kreuzbalken und hohem Sockel. An der Südseite Relief der Christusfigur, darunter Assistenzfigur und Muschel.
Die Inschrift auf dem Sockel lautet:
ANNO 1750 HAT GOTT ZU EHREN DISES KREUZ LASEN AUFRICHTEN DER JOHAN JACOB KOL UND ANNA GERDRUDA KOLIN SEIN HAUSFRAU FLÖRSHEIM
Das Wegkreuz ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |