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Sogenanntes Schellhamersches Wegkreuz von 1755 an der Hangkante unterhalb der Weinberge in der Flörsheimer Schweiz. Sandsteinkreuz mit gusseisernem Korpus. Das Kreuz in Sandstein erneuert. Qualitätvoller, reich verzierter Sockel. Er trägt ein Wappen und die Inschrift: "Zu Ehren des am H. Creuz sterbenten Heylandts Jesu Christi haben beyde eheleuth Herr Franz Peter Schellhamer Chur Maynzischer Fourier u. Elisabetha Schellhamerin dieses Creutz machen laase 1755 zu dessen gedechtnis bet ein vater unser".
Das Wegkreuz ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |