Frankfurter Landstraße, Trauerhalle
Frankfurter Landstraße, alter Friedhof
Frankfurter Landstraße, Kreuzigungsgruppe
Frankfurter Landstraße, Torbau
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Homburger Landstraße (Ecke Frankfurter Landstraße)
Alter Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 1/76

Das weitab vom mittelalterlichen Stadtraum im Winkel zwischen Frankfurter und Homburger Landstraße befindliche Gelände ursprünglich Begräbnis am Schindplatz und Pestfriedhof. Seit dem 16. Jahrhundert (um 1595 erwähnt) neben dem Kirchhof von Sankt Ursula auch als städtischer Friedhof genutzt. Zuvor war es Richtplatz mit Schindacker und Begräbnisort für Pesttote. Der aus einem kleineren Areal durch mehrfache Vergrößerung hervorgegangene Friedhof ist durch Längs- und Querachsen, die von Hecken unterschiedlicher Art gesäumt sind, rasterförmig gegliedert und weist einen beachtlichen Altbestand an Bäumen und Rhododendren auf.

Der im Norden des Friedhofes 1906 anstelle eines älteren Portals errichtete Torbau in Formen des Jugendstils aus Granit, bestehend aus einem von Pfeilern flankierten und von einem abgeschweiften Rundbogen beschlossenen Mittelteil, der den segmentbogenförmigen Durchgang aufnimmt, sowie geschweift abfallende, von ovalen Öffnungen durchbrochene Seiten. Abdeckung und Schmuck, wie die mit Lorbeerfestons gerahmte Inschriftenkartusche im Bogenscheitel („SELIG SIND DIE TOTEN DIE DEM HERRN STERBEN“) in Buntsandstein gearbeitet. Das zweiflüglige Gitterportal zeigt ein stilisiertes Engelpaar.

Unweit davon die 1618 nach Abklingen der Pest auf dem alten Richtplatz außerhalb der Stadt erbaute Kreuzkapelle. 1718 Umbau (Einbeziehung der westlichen Vorhalle) und generelle Neugestaltung durch Baumeister Johann Strasser. Die Baudaten inschriftlich hinter dem Altar festgehalten: „EXSTRUCTA A. 1618. RESTAURATA ET AMPLIFICATA 1718“. Aus Bruchsteinen errichteter, hell verputzter Bau von kompakter Gestalt mit dreiseitig geschlossenem Chor und Walmdach, dem ein achtseitiger Dachreiter mit Spitzhelm, Kugel und Kreuz aufsitzt. Die Gewände der Öffnungen – Portal mit auf Kämpfern ruhendem Bogen, querovale und rundbogige Fenster – und die Eckquaderung in Buntsandstein. An der südlichen Langseite angefügt eine über eine spitzbogige Öffnung betretbare Außenkanzel, zusammengesetzt aus einem achtseitigen Taufbecken und einer mit Beschlagwerk verzierten Konsole (Spolien unbekannter Herkunft). Über dem Schiff Stuckdecke, im Chor Reste illusionistischer Wandmalerei. Zur Ausstattung gehören des Weiteren: Altarretabel 1669; Kommunionbank und zwei Beichtstühle, 18. Jahrhundert.

Südlich der Kapelle und angeblich über einem Massengrab mit Pesttoten errichtet, eine 1802 erneuerte Kreuzigungsgruppe. Mittig im Sockel eingelassen eine mit Eselrücken beschlossene Nische, ehemals Standort einer Pietà. Auf diesem mächtigen Unterbau platziert drei Kreuze mit Corpi, ausdrucksvolle Werke des Manierismus: prominent groß das zentral über einem Felsfragment stehende Kreuz des Herrn, flankiert von denjenigen der Schächer. An den Rändern der Sockelplatte eingemeißelt das Inschriftband: „SICUT MOSES EXALTAVIT SERPENTEM IN DESERTO ITA EXALTARI OPORTET FILIUM HOMINIS UT OMNIS QUI CREDIT IN IPSUM NON PEREAT SED HAB (EAT VITAM AETERNAM)“. Die Trauerhalle am Ende der Eingangs­allee am Geschwister-Scholl-Platz 1939 im sogenannten Heimatstil errichtet. Über rechteckigem Grundriss in unterschiedlichen Materialien (Haustein für Sockel und Eckkanten, verputztes Mauerwerk, Holz für Verbretterung, Fachwerk und Schmuckausfachung in Rautenform) errichteter und gestalteter Bau mit mächtig aufragendem, leicht vorgezogenem und im Osten abgewalmtem Satteldach. An den Längsseiten nach Osten hin Reihungen hoher Fenster, an den Schmalseiten mittig eingeschnitten Rundbogentore sowie Fensterbänder im Giebelfeld bzw. im Giebeldreieck eines Zwerchhauses. Durch Mauerflanken und Bauschmuck, vier von Harald Winter geschnitzte ­Figuren, als Schauseite hervorgehoben die Westfront. An der Nordseite angefügt ein kleines, walmbedachtes Eingangsgebäude. Die Atmosphäre des Innenraumes getragen von dem durch die Buntverglasung einströmenden Licht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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